Praktikanten stellen für viele Unternehmen eine wertvolle Ressource dar, um neue Talente zu finden und frühzeitig Kontakte zu Nachwuchskräften aufzubauen. Wer Schüler oder Studenten bereits während eines Praktikums von den Vorzügen des eigenen Unternehmens überzeugen kann, ebnet den Weg für eine spätere Festanstellung.
Bevor du Praktikanten einstellst, solltest du jedoch die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, damit das Praktikum für beide Seiten ein voller Erfolg wird.
Arten des Praktikums – Innerhalb von Schule und Studium
Ein Praktikum stellt eine begrenzte Arbeitszeit in einem Unternehmen dar. Grundsätzlich können Praktika von jeder Personengruppe absolviert werden, auch wenn Schüler und Studenten dies am häufigsten tun.
Freiwilliges Praktikum vs. Pflichtpraktikum
Während die Dauer und der Inhalt eines Pflichtpraktikums meist sehr genau in der Studien- oder Schulverordnung festgehalten sind, gibt es bei der Gestaltung eines freiwilligen Praktikums mehr Spielraum. Wir haben eine arbeitsrechtliche Unterscheidung vorgenommen und die jeweiligen Anforderungen für dich zusammengefasst.
Freiwilliges Praktikum | Pflichtpraktikum | |
Merkmale | kann in allen Phasen der beruflichen Karriere absolviert werden dienen vor allem der Berufsorientierung frei vereinbare Dauer | Vorgeschrieben innerhalb von Schulzeit, Ausbildung oder Studium Dauer durch Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben: im Studium häufig 4-6 Monate |
Vergütung | Unterliegt dem Mindestlohngesetz Vergütung hängt von der Dauer des Praktikums ab: > 3 Monate muss vergütet werden | rechtlich greift das Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht keine vorgeschriebene Vergütung |
Urlaubsanspruch | bei einer Dauer von > 1 Monat wird Anspruch auf Urlaub erworben: 2 Tage pro Monat | i.d.R. kein Urlaubsanspruch Erreichen der Mindest-Anwesenheit muss sichergestellt sein |
Sonderregelungen für minderjährige Praktikanten | Jugendarbeitsschutzgesetz Anspruch auf Erholungsurlaub Stichtag ist der Beginn des Kalenderjahres: < 16 Jahre mind. 30 Tage < 17 Jahre mind. 27 Tage < 18 Jahre mind. 25 Tage |
Schülerpraktikum, was muss Arbeitgeber beachten
Je nach Bundesland und Schule absolvieren Schüler ein oder mehrere Praktika in ihrer Schulzeit. Die Dauer variiert dabei ebenfalls und beträgt im Schnitt 2-3 Wochen. Da Schüler häufig noch keine klare Vorstellung von ihrer beruflichen Zukunft haben, dient ein Schülerpraktikum als Wegweiser. Nutze diese frühe Gelegenheit, um der jungen Zielgruppe einen spannenden Einblick in die Berufswelt Ihres Unternehmens zu bieten. Vielleicht kehren deine Praktikanten schon bald als zukünftige (duale) Auszubildende zurück.
Grundsätzlich musst du als Arbeitgeber für ein Schülerpraktikum das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz beachten. Die wichtigsten Regelungen haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Falls du mehr über die gängigen Arbeitsgesetze erfahren möchtest, schau in unseren Beitrag „Arbeitsrecht„.
Zu beachten … | |
Arbeitszeiten | Kinder bis 14 Jahre: max. 7 Std./Tag bzw. 35 Std./Woche Jugendliche im Alter von 15-17 Jahren: max. 8 Std./Tag bzw. 40 Std./Woche i.d.R. außerdem: Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr, Beschäftigung fünf Tage in der Woche + zwei aufeinanderfolgende Ruhetage |
Ruhezeiten | Ruhepausen werden nicht in die Arbeitszeit einberechnet Arbeit am Wochenende nur in besonderen Ausnahmefällen Maximale Arbeitsdauer eines Werktages: 10 Std. Unter 18 Jahren: bei 4,5 bis 6 Stunden ➞ 30 Minuten, mehr als 6 Stunden Arbeit ➞ 60 Minuten Volljährig: bei mehr als 6 Stunden ➞ 30 Minuten, mehr als 9 Stunden ➞ 45 Minuten |
Urlaubsanspruch | kein Anspruch auf Urlaub |
Vertrag | separater Vertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert |
Besondere Arten des Praktikums im Studium
Auch für das Praktikum innerhalb des Studiums müssen die rechtlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden. Während der Studienzeit können verschiedene Arten von Praktika absolviert werden. Je nach Länge und Ausrichtung kannst du deine Zielgruppe hierbei besonders gut kennenlernen. Studierende bringen häufig bereits erstes Theorie-Wissen mit, welches sie in Ihrem Unternehmen vertiefen möchten. Auch hier können sich Türen für einen späteren Direkteinstieg öffnen.
Mögliche Arten des Praktikums im Studium:
- Vorpraktikum: Dieses wird noch vor dem offiziellen Start des Studiums von Studierenden absolviert. Häufig kommt dieses in sozialen, naturwissenschaftlichen oder medialen Fächern vor.
- Jahrespraktikum: Durch ein Jahrespraktikum ist in einigen Fällen eine Verkürzung der Ausbildung möglich. Ebenfalls kommt dieses 6-12 Monate andauernde Praktikum in einigen Studiengängen zum Einsatz.
- Praxissemester: In einem Praxissemester lernen Studierende, das gelernte Wissen in der Praxis anzuwenden. Es dauert i.d.R. bis zu 6 Monate und soll den Berufseinstieg nach dem Studium erleichtern.
- Fachpraktikum: Innerhalb von Studium oder Ausbildung kann auch passend zu den Lehrinhalten ein Fachpraktikum durch die Ausbildungsstätte vorgegeben werden.
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Praktikum – Rechte und Pflichten Arbeitgeber
Möchtest du eine Praktikumsstelle in deinem Unternehmen anbieten, solltest du die wichtigsten Rechte und Pflichten als Arbeitgeber kennen. Bei den meisten Regelungen spielt vor allem die Unterscheidung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum eine Rolle. Über alle Praktika hinweg, solltest du deine Praktikanten eine abwechslungsreiche und lehrreiche Zeit bieten, damit du einen positiven Eindruck als attraktiver Arbeitgeber hinterlässt.
Aufgaben von Praktikanten
Die Aufgabenbereiche von Praktikanten unterscheiden sich nach vorangegangenem Bildungsabschnitt. Während bei Schülern die Berufsorientierung im Vordergrund steht, wollen Studierende häufig ihr gelerntes Theorie-Wissen in die Praxis umsetzen. In jedem Falle solltest du die Chance nutzen, um zukünftige Berufseinsteiger von deinem Unternehmen zu überzeugen. Räume daher das Klischee vom Kaffee kochenden Praktikanten beiseite und zeige, dass bei dir jede Einstiegsposition spannend ist.
Einige wichtige Anhaltspunkte:
- Nutze den ersten Arbeitstag für eine persönliche Vorstellungsrunde und einen Betriebsrundgang. So können sich die Praktikanten mit ihrem Arbeitsplatz vertraut machen.
- Die Aufgaben sollten dem typischen Tätigkeitsfeld entsprechen und eigenständig (nach einer Anleitung) durchführbar sein.
- Kombiniere Standard-Vorgänge wie das Sortieren von Post und Akten mit spannenden Einblicken in Kundengespräche oder Projekte.
- Handelt es sich um ein Praktikum zur Berufsorientierung, sollten mehrere Abteilungen im Unternehmen durchlaufen werden.
- Für Studenten ist in der Studienordnung häufig festgelegt, wie das Praktikum ablaufen soll. Besprich die inhaltliche Gestaltung daher vorab mit deinen Praktikanten.
- Im handwerklichen Bereich können Praktikanten ein eigenes kleines Werkstück erstellen. Diese Art der Tätigkeit fördert das eigenverantwortliche Arbeiten und sorgt für erhöhte Motivation.
Urlaubsanspruch und Krankheitsfall
Der Urlaubsanspruch für freiwillige Praktika ist im Bundesurlaubsgesetz (BBiG) geregelt. Hierbei wird der Status von Praktikanten wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Daher erfolgt auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Für ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, bei dem der Erwerb von beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen im Vordergrund steht, besteht kein Urlaubsanspruch für den Praktikanten. Darüber hinaus besteht im Falle einer Vergütung im Krankheitsfall kein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung.
Kündigungsfrist im Praktikum
Auch innerhalb eines Praktikums gibt es eine Probezeit, welche Einfluss auf die Kündigungsfrist nimmt. In der Regel beträgt die Probezeit vier Wochen, in dieser Zeit kann jederzeit von beiden Seiten eine Kündigung ausgesprochen werden. Außerhalb dieser Zeit kann mit einer Frist von vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende gekündigt werden. Einigen sich beide Parteien auf eine vorzeitige Beendigung des Praktikumsverhältnisses, kann darüber hinaus ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.
Unter besonderen Umständen ist auch eine fristlose Kündigung von beiden Seiten aus möglich. Dies ist aufseiten der Praktikanten beispielsweise im Falle von Mobbing-Vorwürfen gegeben. Gründe für die Arbeitgeberseite können etwa Diebstahl oder wissentliche Beschädigung von Unternehmenseigentum sein.
Praktikumsvergütung
Ob eine Praktikumsvergütung gezahlt werden muss, hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab. Grundsätzlich unterliegen Praktika dabei dem Mindestlohngesetz.
Zu beachten ist:
- Verpflichtende Praktika innerhalb einer Schul- oder Studienverordnung unterliegen keiner Entgeltzahlung.
- Auch ein Berufsorientierungs- oder hochschulbegleitendes Praktikum mit einer maximalen Dauer von drei Monaten muss nicht vergütet werden.
- Ab dem vierten Monat gilt jedoch eine Vergütungspflicht für freiwillige Praktika.
Verpflichtendes Praktikumszeugnis
Nach Beendigung des Praktikums musst du deinen Praktikanten ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Dabei müssen die Art und Dauer des Praktikums, die Aufgabenbereiche sowie das Ziel und der Bezug zu beruflichen Fertigkeiten enthalten sein. Zudem kann ein Teil zu den individuellen Leistungen und dem Arbeitsverhalten ergänzt werden.
Praktikanten anmelden – Wichtige Versicherungen
Der Versichertenstatus von Praktikanten hängt von der Art des Praktikums, der Dauer sowie der Höhe der Vergütung ab. Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst, damit du deine Praktikanten anmelden kannst.
Wichtig: Du solltest in jedem Falle Rücksprache mit deiner zuständigen Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft oder der Handwerkskammer halten.
Praktikanten ohne Entgelt anmelden
Das gilt für Praktikanten ohne Entgelt-Bezug bei der Anmeldung, wenn diese ein Pflichtpraktikum in deinem Unternehmen absolvieren:
- Für Pflichtpraktika besteht keine Versicherungspflicht für die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die Unfallversicherung wird über die Ausbildungsstätte abgewickelt.
Hinweis: Die Versicherungspflicht kann auch bei einem Pflichtpraktikum in Kraft treten, wenn die Vergütung über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 €/Monat liegt.
Praktikanten anmelden mit Entgelt
Freiwillige Praktikanten mit Entgelt-Bezug musst du anmelden bei:
- Sozialversicherung
- Unfallversicherung
Besitzt der Praktikant noch keine bestehende Familienversicherung, so muss dieser sich zudem über eine Kranken- und Pflegeversicherung für Praktikanten versichern.
Praktikanten anmelden – Berufsgenossenschaft & Unfallkasse
Die Unfallversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, auch für Praktikanten. Während eines Praktikums sind die Praktikanten bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Unabhängig von der Dauer des Praktikums und einer Entgeltzahlung. Schülerpraktikanten werden dabei über ihre Schülerunfallversicherung abgewickelt.
Praktikanten anmelden – Sozialversicherung
Bei Pflichtpraktikanten erfolgt die Versicherung über die betreffende Hochschule, studentische Krankenversicherung oder Familienversicherung. Bei einem freiwilligen bezahlten Praktikum zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben, entsprechend der Höhe der Vergütung.
Checkliste: Praktikanten-Arbeitgeber
Nachdem du nun die rechtlichen Grundlagen für eine Einstellung von Praktikanten kennst, möchten wir dir noch eine Checkliste für den Einstieg mit auf den Weg geben.
Im Vorfeld:
✔ Daten des Praktikanten (und ggf. Ansprechpartner) erfassen
✔ Praktikumsvereinbarung bzw. Praktikumsvertrag aufsetzen
✔ Ansprechpersonen innerhalb des Unternehmens festlegen und informieren
✔ Vorbereitung eines Praktikumsplans: Zeitplan, Aufgaben, Bereiche und (Lern-)Ziele
✔ Organisation von kleinen Projekten und spannenden Aufgaben für den Praktikanten
Während des Praktikums:
✔ Abgleich von Erwartungen und Zielen
✔ Erklärung von betrieblichen Besonderheiten und Gefahrenunterweisung
✔ Regelmäßige Feedbackgespräche
Im Nachgang:
✔ Abschlussgespräch zur Beurteilung des Praktikums
+ Reflexion zu innerbetrieblichen Abläufen: Wo herrscht noch Nachholbedarf?
✔ Praktikumsbescheinigung bzw. qualifiziertes Praktikumszeugnis erstellen
✔ Im Kontakt bleiben: Aufnahme in Karriere-Newsletter/Netzwerk des Unternehmens
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