In Zeiten des Fachkräftemangels und demografischen Wandels ist es oftmals schwierig, neue Mitarbeiter im War for Talents für sich zu gewinnen und diese nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Davon ist die junge Generation nicht ausgenommen, sodass speziell die Suche nach motivierten Azubis, Betriebe oftmals vor eine Herausforderung stellen kann.
Die Lösung: „Ausbildungsbetrieb werden.“
Durch die Ausbildung von jungen Talenten kannst du diese frühzeitig an dein Unternehmen binden und dadurch die Mitarbeiterfluktuation senken. Die Fachkräfte von morgen stehen dir praktisch in deinem eigenen Betrieb zu Verfügung, sodass du dich daher weniger mit aufwendigen Bewerbungsabläufen herumschlagen musst. Das spart Zeit und Geld.
In diesem Beitrag zeigen wir dir,
- welche Voraussetzungen du benötigst, um ein Ausbildungsbetrieb zu werden,
- welche Pflichten du als Arbeitgeber bzw. auszubildender Betrieb zu erfüllen hast und
- welche Vorteile bzw. Nachteile die Ausbildung von Azubis mit sich bringt.
Ausbildungsbetrieb werden — Voraussetzungen
Die Durchführung von Ausbildungen in Ausbildungsbetrieben stützt sich auf verschiedene Grundlagen. Zu den wichtigsten zählen:
- das Berufsbildungsgesetz
- die Ausbilder-Eignungsverordnung
- das Jugendarbeitsschutzgesetz
Im Berufsbildungsgesetz bzw. in der Ausbilder-Eignungsverordnung findest du alle Informationen bezüglich der Vorsetzungen für Ausbildungsbetriebe und Ausbilder sowie Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Jugendschutzgesetz regelt besondere Vorgaben für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Beispielsweise dürfen diese nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten und keine Fließbandarbeit verrichten.
Für Ausbildungsbetriebe im Handwerk oder in der Landwirtschaft gibt es übrigens spezifische Vorgaben, die in der Handwerksordnung bzw. in der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt schriftlich festgehalten sind.
Um einen Überblick zu erhalten, haben wir für dich die wichtigsten Voraussetzungen im Folgenden zusammengefasst.
Eignung als Ausbilder
Neben der persönlichen und fachlichen Eignung muss ein Ausbilder auch die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Zudem ist der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung passend zum Ausbildungsberuf für den angehenden Ausbilder grundsätzlich verpflichtend. Abhängig vom jeweiligen Berufsfeld kann es weitere Regeln geben. So dürfen in Handwerksbetrieben alle Mitarbeiter, die den Meistertitel tragen, die Ausbildung von Lehrlingen übernehmen.
Ohne eine bestandene Ausbildereignungsprüfung bzw. den im Anschluss erhaltenen Ausbilderschein dürfen deine Mitarbeiter laut der 2009 beschlossenen Verordnung nicht mehr ausbilden. Eine Ausnahme stellen die sogenannten freien Berufe wie Notar, Apotheker, Arzt und Rechtsanwalt dar, da sie mit ihrer Zulassung die fachliche Fähigkeit erfüllen.
Eignung des Betriebs
Die wohl wichtigste Voraussetzung, um ein Ausbildungsbetrieb zu werden: Deine Einrichtung muss dafür passend sein! Ob dein Betrieb geeignet ist, wird von den jeweiligen zuständigen Stellen – nämlich von
- der Handwerkskammer,
- der Industrie- und Handelskammer,
- der Landwirtschaftskammer oder
- den Kammern der freien Berufe
überprüft. Um dich bzw. dein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb zu qualifizieren, musst du nicht zwingend eine große betriebliche Einrichtung haben. Ausschlaggebend ist es allerdings, ein angemessenes Verhältnis zwischen Fachkräften, Ausbildern und Azubis zu haben.
In Ausbildungsbetrieben müssen Auszubildende die Möglichkeiten haben, Kenntnisse und Fertigkeiten ihrem Ausbildungsberuf entsprechend zu erwerben. Deine Aufgabe als Arbeitgeber ist es daher dafür zu sorgen, dass der Betrieb gut ausgestattet ist.
Ausbildungsbetrieb werden — Landwirtschaft
Auch im Bereich der Landwirtschaft darf dein Betrieb erst ausbilden, wenn dieser als Ausbildungsbetrieb anerkennt ist und der Ausbilder eine fachliche bzw. persönliche Eignung vorweisen kann. Die zuständigen Landwirtschaftskammern entscheiden hier über die Anerkennung.
Welche Qualifikation dein Betrieb benötigt, um als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden, ist in der bundesweit geltenden Verordnung geregelt.
Hier sind bspw. vorgegebene Mindestgrößen von Flächen sowie Tierzahlen schriftlich festgehalten. Dein Betrieb muss außerdem nachweisen, dass gewisse Sicherheitsvorschriften eingehalten werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt im Anerkennungsverfahren von Betriebszweigen ist zudem die Frage, ob und inwiefern ein Betrieb Dritte wie z.B. Lohnunternehmer in die Bewirtschaftung einbezieht.
Möchtest du oder einer deiner Mitarbeiter als Ausbilder arbeiten, muss für die fachliche Eignung einer der folgenden Abschlüsse vorgelegt werden:
- Staatlich geprüfter Landwirtschaftsleiter
- Staatlich geprüfter Betriebswirt
- Landwirtschaftsmeister
- Diplom-Agrar-Ingenieur (Bachelor)
- Diplom-Agrar-Ingenieur (Master)
Zudem ist ein Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit sowie von arbeitspädagogischen Fähigkeiten zu erbringen. Ausgenommen sind hierbei Landwirtschaftsmeister, da diese den Nachweis mit ihrer bestandenen Meisterprüfung bereits erbracht haben.
Ausbildungsordnung
Die sogenannten Ausbildungsordnungen für staatliche anerkannte Ausbildungsberufe regeln
- den Titel der Ausbildungsberufe,
- die Ausbildungsdauer,
- die zu erläuternden Fähigkeiten und Kenntnisse und
- die Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsrahmenplan gehört ebenfalls zur Ausbildungsordnung und gibt Aufschluss über die zu vermittelten Inhalte, welche während der Ausbildung bestimmten Tätigkeiten zugeordnet werden müssen. Die Ausbildungsordnung samt Ausbildungsrahmenplan muss Azubis beim Ausbildungsstart gemeinsam mit dem Ausbildungsvertrag überreicht werden.
Fragst du dich als Arbeitgeber, ob es Richtlinien für den Aufbau dieses Ausbildungsplans gibt? Die Antwort lautet: Nein. Allerdings sollte der Ausbildungsplan trotzdem einer gewissen Struktur folgen. Am besten teilst du den Plan in Ausbildungsjahre ein und gibst an, wie viele Stunden für einzelne Tätigkeiten vorgesehen sind. Auch auf eine sachliche Einteilung ist zu achten. Stell daher sicher, dass die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans in sinnvolle Ausbildungseinheiten unterteilt sind.
Ausbildungsvertrag
Um einen gültigen und regelkonformen Ausbildungsvertrag aufzusetzen, müssen folgende Punkte in den Ausbildungsvertrag mitaufgenommen werden:
- Ausbildungsstart
- Ausbildungsdauer (und Dauer der Probezeit)
- Arbeitszeit
- kurze Beschreibung der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes
- Informationen zum Gehalt bzw. Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
- Kündigungskonditionen
Die Probezeit darf max. vier Monate dauern.
Der Ausbildungsvertrag muss spätestens vor Ausbildungsbeginn von dir als Arbeitgeber und deinem Auszubildenden unterzeichnet werden. Achte darauf, auch spätere Änderungen niederzuschreiben. Solltest du Auszubildende einstellen, die bei Ausbildungsart noch unter 18 Jahre alt sind, muss zusätzlich ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
Befindet sich dein Azubi noch in der Probezeit, kannst du ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach der Probezeit musst du die Kündigung deines Auszubildenden begründen.
Ausbildungsbetrieb werden — Vorteile
Wenn du noch nicht sicher bist, ob du in deinem Betrieb Azubis ausbilden möchtest, helfen dir die untenstehenden Vorteile vielleicht bei deiner Entscheidungsfindung weiter.
Reduzierte Kosten im Recruiting
Dein Betrieb muss durch die vorhandenen Azubis keine neuen Mitarbeiter rekrutieren. Das spart Zeit und Geld, denn zum einen benötigen die Auszubildenden weniger Einarbeitungszeit, zum anderen sind die Gehälter der Berufseinsteiger niedriger. Indem Azubis den Betrieb bereits kennen und umgekehrt, sinkt außerdem das Risiko von Fehleinstellungen. Eine geringere Mitarbeiterfluktuation bedeutet zudem weniger Kosten für dich.
Frischer Wind für die Unternehmenskultur
Herrscht in deinem Betrieb bzw. in manchen Abteilungen eine festgefahrene Struktur, die du gerne etwas auflockern würdest? Dann könnte sich die Ausbildung von Azubis bezahlt machen. Durch ihre zumeist wenigen Arbeitserfahrungen besitzen sie noch keinen starren Tunnelblick. Daher haben Auszubildende eine andere Sicht auf Aufgaben oder Herausforderungen und bringen neue Ideen oder gar Lösungen ein.
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Stärkung der Arbeitgebermarke
In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist es oftmals schwierig, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Die Ausbildung von Azubis kann daher als effektive Recruitingstrategie angesehen werden, da es Mitbewerbern, zukünftigen Azubis oder auch Kund:innen zeigt, dass dein Betrieb Nachwuchs fördert und Verantwortung übernimmt.
Dadurch genießt du als Arbeitgeber einen guten Ruf und bindest die jungen Erwachsenen und späteren Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen. Dies stärkt wiederum die Arbeitgebermarke und macht dich ein wenig unabhängig vom Arbeitsmarkt.
Ausbildungsbetrieb werden — Nachteile
Wenn dein Betrieb Azubis ausbilden möchte, gibt es kaum Nachteile. Auszubildende benötigen zwar ebenfalls eine gewisse Einarbeitungszeit und müssen zudem über die Ausbildungsjahre betreut werden, allerdings wird so in die Zukunft junger Talente investiert. Da du auf bereits bestehende Mitarbeiter zurückgreifen kannst und auf keine neuen Bewerber hoffen musst, sparst du dir Zeit.
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Ausbildungsbetrieb werden – Pflichten
Hat sich dein Unternehmen dazu entschieden, ein Ausbildungsbetrieb zu werden, musst du als Arbeitgeber mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages einige Pflichten gegenüber den Azubis erfüllen. Dazu zählen:
- Bestimmung eines geeigneten Ausbilders
- Bezahlung angemessener bzw. tariflicher Vergütung
- kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmaterialien wie Werkzeuge und Werkstoffe
- Anmeldung der Azubis bei der Sozialversicherung
- Aushändigung der Ausbildungsordnung an die Auszubildenden
- Freistellung der Auszubildenden für die Berufsschule und außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen
- Vergabe von ausbildungsrelevanten Aufgaben
- Aushändigung und Kontrolle von Berichtsheften (sofern diese für die Ausbildung vorgesehen sind)
- Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz
- Prüfung von ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen (gilt für Azubis unter 18 Jahren)
- Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Steht für einen Auszubildenden eine Prüfung in deinem Betrieb an, gibt es zudem Folgendes zu beachten:
- Rechtzeitige Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen
- Freistellung der Azubis für die zu absolvierenden Prüfungen
- Bezahlung der Prüfungsgebühr
- Bereitstellung von Arbeitsmaterialien wie Werkzeugen speziell für die Prüfungen
Sei dir also bewusst, dass dein Betrieb die Verantwortung trägt, Auszubildenden eine ordnungsgemäße Durchführung ihrer Ausbildung zu gewährleisten.
Ausbildungsbetrieb werden – Checkliste
Damit du den Überblick behältst und als Arbeitgeber weißt, welche Schritte du konkret einleiten musst, damit dein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb anerkannt wird, geben wir dir abschließend noch eine kleine Checkliste mit auf den Weg:
☑Sicherstellen aller notwendigen Arbeitsgeräte bzw. Materialien
☑allg. Gewährleistung der Ausbildung
☑Prüfung, ob das richtige Verhältnis zwischen Fachkräften und Azubis besteht
☑Prüfung, ob das richtige Verhältnis zwischen Ausbildern und Azubis besteht
☑Prüfung der persönlichen Eignung des Ausbilders
☑Prüfung der fachlichen Eignung des Ausbilders
☑Anmeldung des Ausbilders zu Ausbildereignungsprüfung
☑Nach bestandener Ausbildereignungsprüfung → Termin mit einem IHK-Prüfer (oder Prüfer anderer Kammern) vereinbaren
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